Arbeitgeber sind verpflichtet, Regelungen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen. Dabei hat sich der betriebliche Arbeitsschutz an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes zu orientieren, die in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) aufgelistet sind.
Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
- Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
- Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
- bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
- Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
- individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
- spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
- den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
- mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.
Wir bieten Ihnen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung folgende Leistungen an:
- Beratung des Unternehmens in Fragen der Arbeitssicherheit
- Beratung bei der Planung, Anschaffung und Unterhaltung von Betriebsmitteln
- Erstellen der Gefährdungs- und Belastungsanalyse, einschließlich der Dokumentation
- Umsetzung der Anforderungen aus der Bildschirmarbeitsverordnung, einschließlich der Dokumentation
- Erkennen von Sicherheitsmängeln im Betrieb
- Regelmäßige Betriebsbegehungen mit dem Unternehmer, dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat
- Betriebsbegehung mit den Vertretern der Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden
- Ansprechpartner der Behörden und der Berufsgenossenschaft
- Überwachung der im Betrieb bestehenden Sicherheits- und Rettungseinrichtungen
- Beratung bei der Planung, Anschaffung und Unterhaltung von Betriebsmitteln sowie neuer Maschinen und Anlagen
- Regelmäßige Teilnahme an den Sicherheitsbeauftragten- und Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
- Organisation der Ausbildung zum Ersthelfer
- Überwachung der Behebung von Mängeln
- Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter auf Einhaltung der Schutzbestimmungen
- Regelmäßige Überprüfung der betrieblichen und persönlichen Schutzausrüstungen
- Regelmäßige Kontrolle der Gefahrstoffe auf sachgemäßen Umgang und Lagerung
Ihre Vorteile
- Komplettservice rund um den Arbeitsschutz.
- Sicheres Umfeld für Ihre Mitarbeiter.
- Senkung der Risiken.
- Verringerung Ihrer Kosten durch Unfallprävention.
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
- Intensivere Konzentration auf ihre Kernaufgaben.
- Sie müssen für diese Bereiche keine Personalkapazitäten freihalten.
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