SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Seit dem 1. Juli 1998 ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Pflicht, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind.

Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:

In der Planungsphase

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

In der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

Nach Fertigstellung:

  • Fertigstellung und Übergabe der Baumerkmalsakte an den Bauherrn

Wir erstellen für Sie gerne ein Angebot zur Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordination. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf !